Dienstag, 14. November 2006 10.00 – 17.00 Uhr In meinem Kalender speichern

Verfahrensrechte in Strafsachen in der EU - Die Rechte des Beschuldigten und die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen

Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung

Der Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ein zentrales europäisches Vorhaben im Sinne von Rechtssicherheit und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger der Europäisches Union. Für dieses Vertrauen sind die Rechte der Bürger im Strafverfahren unabdingbar, kommt es doch gerade hier zu intensiven Eingriffen in die Freiheitsrechte des Einzelnen. Auch für die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und das Vertrauen zwischen den Staaten als Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit im Strafrecht ist die Einhaltung dieser Rechte von fundamentaler Bedeutung. Die europäische Menschenrechtskonvention garantiert den Bürgern ein faires Gerichtsverfahren. Die Umsetzung sieht jedoch in der Praxis der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich aus und dies führt zu Unsicherheiten in der europäischen Zusammenarbeit. Ist es an der Zeit, gemeinsame und explizit geregelte Grundsätze im Strafverfahren zu schaffen? Welche Rechte sind betroffen und welche Rechtsgrundlage ist für ein solches Vorhaben gegeben? Oder reichen die bestehenden Grundsätze der EMRK? Besteht gar die Gefahr, mit gemeinsamen Verfahrensgrundsätzen zu stark in das nationale materielle Strafrecht einzugreifen? Das Ziel europäischer Mindeststandards im Strafverfahren steht auf dem Programm der deutschen Ratspräsidentschaft. Wir wollen mit dem internationalen Symposium Wege, Probleme und Lösungsmöglichkeiten beleuchten und mit Experten aus Praxis, Politik und Justiz diskutieren.
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