- Dienstag, 28. November 2006 19.00 – 21.00 Uhr In meinem Kalender speichern
Mehr Demokratie in Brandenburgs Kommunen!?
Podiumsdiskussion
<?xml:namespace prefix = o ns = `urn:schemas-microsoft-com:office:office` /> „Mehr Demokratie in Brandenburgs Kommunen?“ könnte mit der geplanten Gesamtnovellierung der Brandenburgischen Kommunalverfassung möglich werden. Die Novellierung der Kommunalverfassung wurde im Oktober 2004 in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Durch die Novellierung eröffnet sich die Möglichkeit, direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene zu erweitern und die kommunale Demokratie zu stärken. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ermöglichen eine aktive Einmischung in die Kommunalpolitik. Allerdings sollten die Rahmenbedingungen für direktdemokratische Beteiligung so ausgestaltet sein, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erfolgreich durchgeführt werden können. Wollen Brandenburger und Brandenburgerinnen mitentscheiden und direkt Einfluss nehmen? Heute können sie in vielen Brandenburger Kommunen schon den Bürgermeister abwählen. Welche Erfahrungen gibt es mit diesem Verfahren? Soll es beibehalten werden?
Ein Vergleich mit Kommunen in anderen Bundesländern zeigt, dass die Hürden in Brandenburg relativ hoch angesiedelt sind. Mit der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Berlin vor einem Jahr und einen Unterschriftenquorum von 3% besitzen die Berliner Bezirke das derzeit fortschrittlichste Beteiligungsgesetz. In Dresden entschied sich der Stadtrat jüngst für eine gravierende Senkung der Unterschriftenquoren von 15% auf 5%. Sind dies Vorbilder für Brandenburg?
- Veranstalter*in
- Landesstiftung Brandenburg
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