- Dienstag, 14. November 2006 10.00 – 17.00 Uhr In meinem Kalender speichern
Verfahrensrechte in Strafsachen in der EU - Die Rechte des Beschuldigten und die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen
Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
Der Aufbau eines Raumes der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts ist ein zentrales
europäisches Vorhaben im Sinne von
Rechtssicherheit und Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger der Europäisches
Union. Für dieses Vertrauen sind die Rechte
der Bürger im Strafverfahren unabdingbar,
kommt es doch gerade hier zu intensiven
Eingriffen in die Freiheitsrechte des
Einzelnen. Auch für die gegenseitige
Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen
und das Vertrauen zwischen den Staaten als
Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit im
Strafrecht ist die Einhaltung dieser Rechte
von fundamentaler Bedeutung.
Die europäische Menschenrechtskonvention
garantiert den Bürgern ein faires
Gerichtsverfahren. Die Umsetzung sieht
jedoch in der Praxis der Mitgliedstaaten
sehr unterschiedlich aus und dies führt zu
Unsicherheiten in der europäischen
Zusammenarbeit.
Ist es an der Zeit, gemeinsame und explizit
geregelte Grundsätze im Strafverfahren zu
schaffen? Welche Rechte sind betroffen und
welche Rechtsgrundlage ist für ein solches
Vorhaben gegeben? Oder reichen die
bestehenden Grundsätze der EMRK? Besteht
gar die Gefahr, mit gemeinsamen
Verfahrensgrundsätzen zu stark in das
nationale materielle Strafrecht einzugreifen?
Das Ziel europäischer Mindeststandards im
Strafverfahren steht auf dem Programm der
deutschen Ratspräsidentschaft. Wir wollen
mit dem internationalen Symposium Wege,
Probleme und Lösungsmöglichkeiten
beleuchten und mit Experten aus Praxis,
Politik und Justiz diskutieren.
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